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3. Führungskräfteforum "Kommunalverwaltungen zukunftsfähiger aufstellen"
28.11.2011 in Schwerin und 29.11.2011 in Kiel Präsentationen zu den Referaten
Gutachten zur Untersuchung wirtschaftlicher und funktionaler Auswirkungen von Gemeindestrukturveränderungen in Mecklenburg-Vorpommern - Lesen Sie hier unser Gutachten ...
2010 niedrigeres Zinsniveau bei kommunalen Kassen- und Investitionskrediten
Gezieltes Finanz- und Kreditmanagement hilft Kosten für Kommunalkredite senken Das Ergebnis der...
Benutzungsgebührenkalkulation
Die Aufgabe
Der zuverlässige Betrieb kommunaler Anlagen zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, zur Abwasserentsorgung und auch weiterer Einrichtungen, wie Friedhöfe, die Straßenreinigung oder Häfen leistet wichtige Beiträge zur Daseinsvorsorge und zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens. Das kostet Geld. Niemand kann erwarten, dass die Kommune ihre Leistungen zum „Nulltarif“ erbringt. Theoretisch könnte man Steuermittel für die Finanzierung der kommunalen Einrichtungen einsetzen. Aber das ist weder gesetzlich vorgesehen, noch wäre es gerecht. Zahlen soll derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt.
Ihre Aufgabe ist es, die Benutzer Ihrer Einrichtungen verursacher- und periodengerecht an den Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung und Verwaltung zu beteiligen. Die laufenden Kosten Ihrer kommunalen Einrichtungen müssen gedeckt werden. Die entsprechende gesetzliche Verpflichtung ist kein Selbst-zweck, sondern soll die Ver- bzw. Entsorgungssicherheit für die Benutzer durch Wahrung der finanziellen Leistungsfähigkeit Ihrer Einrichtung gewährleisten.
Die Lösung
Die KUBUS GmbH berechnet Benutzungsgebühren nachvollziehbar und verursachergerecht.
Anhand Ihrer Zuarbeiten und Unterlagen stellen wir die gebührenfähigen Kosten für die Nachkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung fest und unterstützen Sie bei der Prognose der Kostenentwicklung und der zu erwartenden Leistungseinheiten. Erbringt Ihre Einrichtung verschiedenartige Leistungen, so kommt es auf die schlüssige Zuordnung der Kosten zu Kostenstellen und Kostenträgern an. Kommen mehrere Abgabenmaßstäbe infrage oder eröffnet das Abgabenrecht Handlungsspielräume, dann erarbeiten wir gern Entscheidungshilfen und erläutern die Auswirkungen der möglichen Varianten. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der auftretenden rechtlichen Fragestellungen und auch bei der Formulierung von Satzungsregelungen im Zusammenhang mit den Kalkulationsarbeiten.
Den örtlichen Gremien bieten wir auf Wunsch vor Ort umfassende Informationen über die anstehenden oder durchgeführten Gebührenberechnungen.
Jedes Projekt schließt mit einem aussagefähigen Abschlussbericht ab. So kann die Kalkulation - auch nach Jahren noch - nachvollzogen werden. Dies ist für die regelmäßige Kalkulationsfortschreibung besonders hilfreich.
Projektreferenzen
Aus Platzgründen hier nur eine aktuelle Auswahl. Weitere Referenzen teilen wir auf Nachfrage gern mit.
Stadt Sternberg, Eigenbetrieb Stadtwerke, 2009, Kalkulation von Trinkwasser- und Abwassergebühren mit umfassender Nachkalkulation
Zweckverband Ostholstein, 2009, Berechnung von Reinigungspreisen und Durchleitungsentgelten zur Vorbereitung von Angeboten an beitrittswillige Gemeinden
Zweckverband Ostholstein, 2007, Unterstützung bei der Erstellung einer tragfähigen Datenbasis und beim bewertenden Vergleich verschiedener Grundgebührenmodelle
Abwasserzweckverband Darß, regelmäßige Fortschreibung der Gebührenkalkulation für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (zuletzt 2009)
Amt Am Peenestrom, 2006 (Fortschreibung 2010), Kalkulation von Gebühren zur Deckung der Ver-bandslasten der Wasser- und Bodenverbände
Stadt Schwaan, 2003 und 2006 (Fortschreibung 2010), Friedhofsgebührenkalkulation
Amt Schwaan, 2003 und 2006 (Fortschreibung 2010), Kalkulation von Gebühren zur Deckung der Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände
Amt Darß/Fischland, 2002 – 2004, Kalkulation von Hafengebühren
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