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Möchten Sie an den Einnahmen durch die Nutzung erneuerbarer Energieanlagen z. B. nach § 6 EEG oder Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V beteiligt werden, Ihre eigene Energieversorgung hiermit begründen oder Ihren Bürgern und Unternehmen günstige eigene Energietarife anbieten, dann nehmen Sie die Beteiligungsberatung hierfür in Anspruch.

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie juristisch zu Vertragsgestaltung, Bilanzkreismodell, Gewerbesteuerzerlegung, Sondertarifen und Fragen der EEG-Anwendung.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!