Als Kommune können Sie die Wärmeplanung in der Regel nicht mittels eigener Ressourcen abwickeln und müssen auf externe Dienstleister zurückgreifen. Dafür stellt der Bund seit 01.11.2022 Fördermittel zur Verfügung. Mit diesen wird die Auslagerung verschiedener Dienstleistungen, wie die Erstellung der Planung, die Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur/innen sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit bezuschusst.
Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent. Finanzschwache Kommunen erhalten einen erhöhten Fördersatz von 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 100 Prozent.
Allerdings gilt der Anspruch auf Fördermittel nur für Kommunen, die nicht bereits per Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet wurden. Das heißt – je früher Ihre Kommune mit den Vorbereitungen beginnt, je besser!
Für alle Fördermittelbeantragungen erstellen wir für Sie zunächst den Kostenrahmen für die Grundlagenermittlung, Leistungsphase 1 (1. Ebene nach DIN 276).
Weiterhin unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Bundes- und/oder Landesfördermitteln für weitere Maßnahmen:
- Energieberatung EBN Modul 2
- Contracting-Orientierungsberatung EBN Modul 3
- Energetische Sanierung oder Neubau von kommunalen Bauwerken BEG/ EM
- Kommunales Energiemanagement/ Energiemonitoring EEW?
- Erneuerbare Energieanlagen BEG
- Klimaschutzmaßnahmen NKI
- Wärmenetze BEW
Sprechen Sie uns an!